Sie haben Fragen?
Hier sind die Antworten
Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem weser connect Anschluss für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie bitte gerne Kontakt zu uns auf.
Vertrag
Wählen Sie das gewünschte Produkt und melden Sie sich einfach hier online an. Alternativ können Sie hier Vertragsunterlagen schriftlich anfordern. Alle weiteren Vertragsunterlagen stehen auch zum Download zur Verfügung: Dokumente
Außerdem haben Sie die Möglichkeit sich an einen unserer Vertriebspartner vor Ort zu wenden.
Zusatzoptionen, wie zusätzliche Sprachkanäle und einen Mietrouter, können Sie direkt bei Vertragsabschluss buchen. Sollten Sie Interesse an unserem IPTV Produkt, der Ausland-Flat oder Mobil-Flat haben, können Sie diese ganz einfach über das Änderungsformular hinzubuchen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Grundsätzlich sollte immer der Mieter einen Auftrag einreichen.
Die Mindestvertragslaufzeit unserer Produkte beträgt in der Regel 24 Monate, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich jeweils um 1 Monat. Es gibt auch Produkte mit einer kürzeren Laufzeit, diese finden Sie ebenfalls in unserer Produktübersicht.
Sofern Sie keine Veränderung an Ihrem Vertrag mit uns vornehmen (z. B. Produktwechsel) verändert sich die monatliche Grundgebühr nicht.
Nein, die buchbaren Optionen haben eine Laufzeit von 1 Monat und sind mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende kündbar. Optionen können jederzeit über das Änderungsformular hinzugebucht werden.
Bei einem Wechsel zu uns entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit die Vertragsbedingungen Ihres aktuellen Anbieters, ob hier ggf. Gebühren für einen Vertragswechsel anfallen.
Nein, sofern Sie einen Festnetzanschluss mit mindestens einer Festnetzrufnummer haben kündigen wir Ihren jetzigen Anschluss mithilfe des Anbieterwechselauftrag (erhalten Sie postalisch mit der Auftragseingangsbestätigung von uns) bei Ihrem aktuellen Anbieter für Sie. Voraussetzung ist ein Telefonanschluss bei uns.
Ausnahmen sind alle Verträge ohne Festnetzrufnummer, wie z. B. ein reiner Internet-Vertrag, eine separat gebuchte Flatrate und Preselection. Sollten Sie diese Produkte nutzen, müssen Sie diese selbst bei Ihrem Anbieter (z. B. T-Online, 1&1, etc.) kündigen.
Bitte beachten Sie, dass durch die Kündigung des Vertrages ggf. auch Ihre aktuelle E-Mail-Adresse gelöscht wird. Bitte erkundigen Sie sich daher auch diesbezüglich bei Ihrem jetzigen Internet-Provider. Diese übernehmen wir nicht.
Eine Übernahme der alten Rufnummer(n) ist problemlos möglich. Geben Sie bei der Beauftragung an, dass Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) wünschen. Wir fragen Ihre Rufnummern zum gegeben Zeitpunkt an und kündigen in dem Zusammenhang auch gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihren Altvertrag und übernehmen alle Formalitäten für Sie.
Sollten Sie eine E-Mail Adresse bei Ihrem aktuellen Anbieter haben, bleibt diese von uns unberührt. Sie müssen sich selbständig dort erkundigen, ob diese nach Vertragslaufzeit bestehen bleibt oder gelöscht wird.
Ihr Vertrag bei Ihrem Altanbieter wird erst gekündigt und stillgelegt, sobald die Versorgung durch uns gewährleistet ist. Da wir einer Versorgungspflicht unterliegen, muss dies vorab sichergestellt sein. Es entstehen für Sie keine doppelten Kosten sofern Sie uns mit der Rufnummernportierung beauftragt haben.
Sollten Sie Ihren bisherigen Vertrag bereits selbst gekündigt haben, dann geben Sie in unserem Auftragsformular bitte einen Terminwunsch an.
Sofern Sie die Mitnahme der bisherigen Rufnummern wünschen beachten Sie bitte folgendes: erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit des alten Vertrages dürfen wir Ihre Rufnummern anfragen, es kann also sein, dass sie für eine Übergangszeit Rufnummern von uns bekommen. Die Rufnummernübernahme kann maximal 3 Monate nach Beendigung des Vertrages durchgeführt werden.
Sofern Ihr LTE-Vertrag eine klassische Festnetznummer mit ortsgebundener Vorwahl beinhaltet, sind wir durchaus in der Lage Ihren Altvertrag zu kündigen. Sollten Sie z.B. sogenannte Bundle-Verträge inkl. Mobilfunkvertrag gebucht haben, ist eine Kündigung durch uns leider nicht möglich. In diesem Fall müssten Sie diesen Vertrag selbst kündigen.
Nein, Mobilfunk wird von uns nicht angeboten, aus dem Grund können wir keine Mobilfunkverträge übernehmen.
Sie müssen lediglich das Auftragsformular und bei Rufnummer(n)mitnahme den Anbieterwechselauftrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie auf dem Postweg von uns mit der Auftragseingangsbestätigung, nachdem ein Auftrag eingegangen ist.
Produktwechsel sind immer, auch während der Mindestvertragslaufzeit, kostenpflichtig möglich (gemäß Preisliste).
Der Vertrag hat bei einem Produktwechsel wieder eine hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, sofern nicht anders vereinbart und ist kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Monat, solange er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
In unserem Kundenportal können Sie all Ihre persönlichen Daten einsehen, Ihr aktuelles Produkt und Rechnungen sowie die Einzelverbindungsnachweise, Rufweiterleitung einstellen oder Sperrklassen einrichten, sofern diese gewünscht sind. Außerdem können Sie hier Produktwechsel durchführen und Optionen hinzubuchen.
Hinweis: Das Kundenportal wird erst freigeschaltet, wenn das Netz in Betrieb genommen wird.
Sie haben die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vor-Ort-Service für die Installation Ihres Routers zu buchen oder Sie nutzen einfach die Anleitung, die wir Ihnen zusammen mit dem Router zusenden.
Die Vor-Ort-Installation ist kostenpflichtig gem. Preisliste und nur in Verbindung mit einem Router der net services buchbar.
Bei der Vor-Ort-Installation werden folgende Leistungen erbracht:
- Installation und Inbetriebnahme des WLAN-Routers
- Anschluss der Telefone an den WLAN-Routers
- Anschluss eines PC/Laptop an den WLAN-Router
Sollten Sie Probleme bei der Online-Anmeldung haben, dürfen Sie uns gerne über den Punkt „Vertragsunterlagen anfordern“ kontaktieren, wir senden Ihnen dann die Auftragsdokumente per Post zu.
Bitte reichen Sie einen neuen Auftrag über das Online-Formular auf unserer Homepage ein. Achten Sie darauf, dass Sie im Formular unter den persönlichen Daten die Anschlussübernahme auswählen: Hier geben Sie dann die Kundennummer oder den Namen des bisherigen Vertragspartners an. Voraussetzung für die Anschlussübernahme ist, dass dass der vorherige Anschlussinhaber seinen Vertrag gekündigt hat.
Bitte kündigen/widerrufen Sie den Vertrag und fügen sie der Kündigung bitte entsprechende Nachweise bei (z. B. Miet-/Kaufvertrag, Meldebescheinigung). Im Idealfall kennt der neue Eigentümer/Nachmieter Ihre Kundennummer und reicht einen Neuauftrag bei uns ein und nennt in diesem Zuge die alte Kundennummer von Ihnen.
Ja, im Falle eines Umzuges aus unserem Versorgungsgebiet, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit einer Frist von 1 Monat, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit, zu kündigen. Bitte senden Sie in diesem Fall direkt mit der Kündigung einen entsprechenden Nachweis (z. B. Meldebescheinigung, Miet-/Kaufvertrag) mit.
Mieter & Vermieter
Grundsätzlich sollte immer der Mieter einen Auftrag einreichen.
Der Mieter benötigt lediglich eine Einverständniserklärung des Vermieters, dass er einer Verlegung in sein Gebäude zustimmt. Den entsprechenden Grundstücksnutzungsvertrag erhält der Mieter zusammen mit den Vertragsunterlagen per Post von uns zugeschickt.
Der unterzeichnete Grundstücksnutzungsvertrag ist Voraussetzung dafür, dass ein Anschluss gebaut werden kann. Diesen versenden wir nach Auftragseingang des Mieters postalisch mit der Auftragseingangsbestätigung. Der Mieter muss diesen Vertrag dann an den Vermieter/Eigentümer weitergeben, welcher den Vertrag einfach ausfüllen und an uns zurücksenden kann.
Der Vermieter/Eigentümer muss erlauben, dass das neue Glasfaserkabel auf dem Grundstück verlegt werden darf. Dies wird anhand des Grundstücksnutzungsvertrages vom Vermieter/Eigentümer unterzeichnet. Sofern der Vermieter/Eigentümer zustimmt, kann der Mieter seinen Auftrag einreichen.
Sollte der Vermieter/Eigentümer sich dagegen aussprechen, bleibt dem Mieter nur noch die Option der Überzeugungsarbeit. Fakt ist, dass der Eigentümer auf Basis des Grundstücksnutzungsvertrages, dem Verlegen des neuen Kabels auf dem Grundstück zustimmen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Mieter nur versuchen, den Vermieter/Eigentümer von den Vorteilen des Anschlusses zu überzeugen.
Vorteile für Vermieter/Eigentümer
- Deutliche Wertsteigerung der Immobilie
- Steigerung der Attraktivität für potentielle Mieter
- Zukunftssichere Technik
- Einheitliche Versorgung
Sollte der Mieter sich gegen den Vertrag und somit gegen den Glasfaseranschluss entscheiden, besteht als Eigentümer immer noch die Möglichkeit sich den Anschluss auf eigene Faust ins Haus zu holen. Dafür muss der Vertrag lediglich über den Eigentümer eingereicht werden. Sobald der Anschluss ins Haus gelegt wird, kann dieser technisch „stillgelegt“ werden. Er ist physisch also vorhanden, aber wird nicht vom Mieter genutzt. Die monatlichen Kosten des gewählten Tarifs müssen aber nach Fertigstellung des Anschlusses für mindestens 24 Monate gezahlt werden.
Glasfaser
Prüfen Sie die Verfügbarkeit einfach, indem Sie das gewünschte Produkt auswählen und auf „Jetzt Bestellen“ klicken. Dann werden Sie automatisch aufgefordert Ihre Adresse einzugeben. Sofern die Adresse verfügbar ist können Sie direkt den Auftrag einreichen.
Wenn sich bei unserem Verfügbarkeitscheck herausstellt, dass Ihre Adresse nicht verfügbar ist, dann können Sie keinen Auftrag einreichen. Aber Sie haben die Möglichkeit ganz unverbindlich eine Interessenbekundung einzureichen. Sollte ein Glasfaseranschluss an Ihrer Adresse zukünftig möglich sein, können wir Sie direkt schriftlich darüber informieren.
Um einen Glasfaseranschluss beantragen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Anschlussadresse ist verfügbar
- Vertrag mit weser connect ist eingereicht
- Grundstücksnutzungsvertrag ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesendet (diesen erhalten Sie auf dem Postweg nachdem ein Auftrag eingereicht wurde)
Ein Glasfaseranschluss kann nur in Verbindung mit einem Vertrag bei weser connect gebucht werden. Leider besteht nicht die Möglichkeit einen Anschluss ohne Produkt zu bekommen.
Da es sich um einen FTTB (Fiber-To-The-Building) Ausbau handelt wird der Abschlusspunkt sowie die erforderlichen Medienwandler zentral am Gebäude installiert. Die Verlegung der Leitungen bis in die einzelnen Wohnungen sind vom Eigentümer vorzunehmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Vermieter bzw. einen Techniker vor Ort.
Wenn Sie sich erst nach Ablauf der Vermarktung für einen Glasfaseranschluss entscheiden, dann bekommen Sie diesen leider nicht mehr kostenlos.
Die Verlegung der Leerrohre für den Hausanschluss erfolgt in den häufigsten Fällen unterirdisch durch das Pressbohrverfahren. Dabei wird eine sogenannte Erdrakete von der Leerrohrtrasse bis zu ihrem Haus „geschossen“. An den Start- und Endpunkten wird dafür ein kleines Kopfloch gegraben um das Leerrohr ein-, bzw. ausführen zu können. Die eigentliche Hauseinführung wird später durch ein kleines gebohrtes Loch in Ihrer Wand erfolgen, welches nach Abschluss der Arbeiten Gas- und wasserdicht verschlossen wird. Die geöffneten Kopflöcher werden selbstverständlich wieder geschlossen und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Nur in extrem seltenen Fällen ist eine offene Bauweise erforderlich. Schauen Sie sich dazu gern unseren Film an.
In der Regel wird nicht tiefer als 80 cm gegraben. Aber es gibt natürlich einige Ausnahmen z.B. landwirtschaftliche Nutzflächen. Die Verlegung der Leerrohre erfolgt in den meisten Fällen unterirdisch, im Rahmen eines Pressbohrverfahrens. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Frage: Wie erfolgt die Verlegung auf meinem Grundstück.
Die Arbeiten vor Ort auf Ihrem Grundstück bzw. an Ihrem Gebäude sind im Durchschnitt, je nach Beschaffenheit des Grundstücks, innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen.
Für spezifische Anleitungen und Richtlinien zum Verlegen eines Leerrohrs bitten wir um eine schriftliche Anfrage über unser Kontaktformular. Wir stellen Ihnen gerne alle relevanten Informationen zur Verfügung.
Die beauftragten Unternehmen sind verpflichtet die Grundstücke wieder so herzustellen, wie sie vorgefunden wurden. Entstandene Verschmutzungen oder eventuell verursachte Schäden werden beseitigt bzw. behoben.
Nein. Die Signale im Glasfaserkabel werden rein optisch durch Licht übertragen. Strahlung oder elektromagnetische Felder entstehen nicht. Das Kabel ist elektrisch nicht leitend also besteht auch keine Gefahr oder Beeinträchtigung durch Blitzschläge oder sonstige Überspannungen.
Der in ihrem Haus montierte APL (Abschlusspunkt Linientechnik) benötigt keinen Strom. Das daran angeschlossene ONT (Optical Network Termination) und der daran anzuschließende Router benötigen jedoch Strom.
Da die Inhaus-Verkabelung unterschiedlich sein kann, wenden Sie sich zur Klärung dieser Frage bitte an einen unserer Vertriebspartner vor Ort, viele können Sie dabei unterstützen, oder an einen Fachmann (z. B. Elektriker, Telekommunikationstechniker) Ihrer Wahl.
Ein Wechsel zurück auf das herkömmliche Kupferkabel ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Ein Weiternutzen des Glasfaserkabels über einen anderen Anbieter ist grundsätzlich möglich, wenn ein anderer Anbieter sich dazu entscheidet mit auf das gesamte Netz gehen.
Die benötigte Gesamtfläche für das ONT (Medienwandler) und den APL (Abschlusspunkt Linientechnik) beträgt maximal die Größe einen DIN A3 Blattes (29,7 x 42 cm). Diese Fläche ist ausreichend um zu gewährleisten, dass beide Geräte installiert werden können. Da das ONT mit Strom versorgt werden muss, muss sich in unmittelbarer Nähe eine Steckdose befinden. Eine Übersicht, wie die Verkabelung aussehen könnte, finden Sie hier.
Internet
Nein, bei unseren Produkten gibt keine Volumenbeschränkung.
Nein, ein E-Mail-Postfach mit persönlichen E-Mail-Adressen ist nicht Teil unseres Produktangebotes. Sollten Sie eine E-Mail-Adresse bei einem anderen Anbieter haben kann diese in der Regel auch über das Vertragsverhältnis hinaus genutzt werden. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrem aktuellen Anbieter in Verbindung.
Sie können mit Hilfe der Breitbandmessung Desktop-App, die tatsächliche Datenübertragungsrate Ihres Breitbandanschlusses messen.
Diese finden Sie unter: https://breitbandmessung.de/desktop-app
Bitte beachten Sie die technischen Hinweise zur Durchführung der Messung um Einflüsse auf die Messung zu vermeiden.
Diese sind vor allem:
- WLAN deaktivieren
- Ausreichende Leistung der Netzwerkkarte
- Direkte Lan-Verbindung mit Router
- Keine parallelen Anwendungen und Datenverkehre
- Aktuelle Router-Firmware
Nein, das Hochbuchen auf eine höhere Bandbreite ist immer kostenlos.
Eine feste IP-Adresse gibt es bei unseren Privatkundenprodukten nicht. In unseren Geschäftskundenprodukten ist immer mindestens eine feste IP-Adresse enthalten.
Für eine bessere Reichweite der WLAN-Signale empfehlen wir den Einsatz von WLAN-Repeatern.
IP-Adressen werden standardmäßig dynamisch vergeben. Im Normalfall werden bei jeder Einwahl neue Adressen vergeben.
Die aktuellen Modelle der AVM FRITZ!Box sind mit der neuesten Firmware IPv6 fähig. Wenn Sie das Update auf die neueste FRITZ!OS Version manuell durchführen möchten rufen Sie bitte die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box (fritz.box) in Ihrem Internetbrowser auf. Klicken Sie auf "Assistenten" und dann auf "Update" bzw. "Firmware aktualisieren".
Die von uns angebotenen Router von AVM (FRITZ!Box) unterstützen bereits IPv6. Sollten Sie einen eigenen Router verwenden, entnehmen Sie Ihrer Herstellerseite, ob auch ihr konkretes Modell IPv6 schon unterstützt. AVM selbst beschreibt die notwendigen Schritte auf:
IPv6 in FRITZ!Box einrichten | FRITZ!Box 7590 | AVM Deutschland
Sofern Sie einen eigenen Router nutzen oder einen von uns erhalten haben, der nicht durch uns vorkonfiguriert gewesen ist, muss die Freischaltung manuell erfolgen. Eine Anleitung dazu wird i.d.R. von den Herstellern zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich müssen bei einer FRITZ!Box bspw., sofern diese keine gesonderte Konfiguration hat, folgende Schritte befolgt werden:
1. Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
2. Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Zugangsdaten".
3. Klicken Sie auf die Registerkarte "IPv6". Falls die Registerkarte nicht angezeigt wird, aktivieren Sie zunächst die Erweiterte Ansicht.
4. Aktivieren Sie die Option "IPv6-Unterstützung aktiv".
Stellen Sie sicher, dass auf dem Router die Unterstützung für IPv6 aktiviert und
- Prüfen Sie, ob dem Router ein sog. IPv6-Präfix zugeteilt wurde (im Menü der FRITZ!Box unter „Online-Monitor).
- Stellen Sie sicher, dass der Router für die angeschlossenen Geräte als DHCPv6-Server dient und diese Funktion aktiviert ist.
- Prüfen Sie auf den Endgeräten bzw. dem Router, ob die IPv6-Adressen zugewiesen wurden.
Sollten Sie weiterhin Probleme haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Hinweise zum Fernzugriff auf die Router von AVM über IPv6 finden Sie hier:
Über MyFRITZ!Net kein Zugriff auf FRITZ!Box möglich | AVM Deutschland
Kann MyFRITZ! an einem Internetzugang mit IPv6 / DS-Lite genutzt werden? | FRITZ!Box 7590 | AVM Deutschland
Wenn Sie einen eigenen Router verwenden, wenden Sie sich bitte an den Support des Herstellers.
Diese Zugangsdaten benötigen Sie nur, wenn Sie einen eigenen Router nutzen möchten. Um diesen einzurichten, benötigen Sie die Internetzugangsdaten. Wenn Sie unseren Router verwenden, benötigen Sie diese Daten nicht, da wir für Sie bereits alles voreingestellt haben.
Router
Sie können die Mietoption jederzeit auf folgender Weise kündigen, ohne dass Ihr Internettarif davon berühr ist:
- Online über das Kontaktformular
- Schriftlich, z.B. per Post oder E-Mail
Sollten Sie Ihren Internettarif kündigen, erlischt automatisch die Routermiete zum Vertragsende von Internettarif. Eine seperate Kündigung ist deshalb nicht notwendig.
Der während des Mietverhältnisses vermietete Router kann nicht durch einen Kaufvertrag als Einmalzahlung erworben werden
Ja, die Router können auch innerhalb der Vertragslaufzeit gebucht werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine Buchung mit Neuauftrag bei uns. Bei einer Buchung innerhalb Ihrer Vertragslaufzeit entsteht für die nachträgliche Buchung kostenfplichtig gemäß Preisliste eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,90 EUR.
Ja, Sie finden hier eine Installationsanleitung für Ihren Router von weser connect.
Je nach Router ist es möglich, neben der DECT-Telefonie eine festgelegte Anzahl von analogen Telefonen direkt anzuschließen. Es gibt keine Schnittstellen am Router für die ISDN-Telefonie.
Wir bieten zwei verschiedene Router an, den Standardrouter und den Premiumrouter. Eine Übersicht inkl. der Unterschiede finden Sie hier. Alternativ können Sie eine eigenen Router verwenden. Die Verwendung eines eigenen Routers erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Haftung der net services für die vollständige Funktionalität des Gerätes im Netz der net services wird ausdrücklich ausgeschlossen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Beipackzettel Routerfreiheit“, der Leistungsbeschreibung sowie aus § 7 der AGB.
Ja, Sie haben die Möglichkeit eine kostenpflichtige Vor-Ort-Installation für Ihre FRITZ!Box zu buchen. Dieser Service ist nur in Verbindung mit einem Router von uns buchbar.
Gewitter verfolgen uns viele Monate im Jahr. Ganz besonders sind Gewitter bei hohen Temperaturen so gut wie vorprogrammiert.
Generell gilt deshalb: Das Risiko eines Überspannungsschadens für elektronische Geräte im Haushalt durch Blitzschäden ist nicht zu unterschätzen! Auch Blitzableiter oder hintereinander geschaltete Schutzgeräte sind nicht immer 100% sicher.
Durch Blitzschäden in der Umgebung kann es zu Spannungsschwankungen in der Telefonleitung/Stromnetz kommen und Ihre Endgeräte beschädigen.
Wie können Sie Ihre Geräte bei Gewitter effektiv schützen?
- Blitzableiter für äußeren Schutz anbauen
- Router sowohl vom Stromnetz als auch vom LAN/Kabelanschluss trennen
- Steckerleiste(n) ebenfalls von der Steckdose trennen
Sofern der Router gemietet ist, stellen wir Ihnen das defekte Gerät in Rechnung und lassen Ihnen, auf Wunsch, ein neues Mietgerät zukommen (gemäß AGB). Sollten Sie einen Router bei uns gekauft haben, können sie selbstverständlich erneut einen Router bei uns kaufen.
Die Kosten für die Neuanschaffung eines Routers übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Leiten Sie die Rechnung einfach an Ihre Hausratversicherung weiter.
Telefon
Rufnummernportierung bedeutet Rufnummernmitnahme.
Sie können Ihre Telefonnummer von Ihrem alten Telefonanbieter gerne mit zu uns nehmen. Kreuzen Sie dafür einfach das Feld „bestehende Rufnummer mitnehmen“ im Auftragsformular an.
Wichtig: Gerne kündigen wir Ihren Telefonanschluss. Den bestehenden Anschluss kündigen wir nur in Verbindung mit der Rufnummernmitnahme. Der Übernahmetermin ist natürlich von der Vertragslaufzeit Ihres jetzigen Anbieters abhängig.
Die Portierung Ihrer Rufnummern ist kostenfrei. Hinweis: Es kann sein, dass Ihr aktueller Anbieter für die Rufnummernportierung eine Gebühr verlangt.
Bei einem Privatkunden Neuanschluss sind standardmäßig ein Sprachkanal und eine Rufnummer enthalten. Sie haben die Möglichkeit bis zu 10 Rufnummern mitzunehmen. Gegen Aufpreis können Sie zwei weitere Sprachkanäle buchen und bis zu (insgesamt) 10 Rufnummern.
Als Privatkunde können Sie bis zu 10 Rufnummern mitnehmen.
Nein, eine Rufnummernmitnahme ist nur innerhalb eines Vorwahl-Gebietes möglich. Sie erhalten in dem Fall je Sprachkanal eine neue Rufnummer von uns (kostenlos).
Grundsätzlich gilt, dass nur der Inhaber einer Rufnummer diese portieren darf und Rufnummern nicht zwischen verschiedenen Personen übertragen werden dürfen. Das bedeutet, nur wenn beide Verträge auf Ihren Namen laufen, können Sie diese auf zwei Verträge aufteilen. Eine Übertragung einzelner Rufnummern auf einen Vertrag einer anderen Person, selbst wenn es sich um z.B. Familie handelt, ist laut dem Telekommunikationsgesetzt leider nicht zulässig.
In unseren Telefonanschlüssen ist standardmäßig ein Sprachkanal enthalten. Das bedeutet, Sie können mit einem Telefon zurzeit telefonieren, auch wenn Sie mehrere Rufnummern haben. Wenn Sie mehrere Telefone gleichzeitig nutzen möchten, dann benötigen Sie einen weiteren kostenpflichtigen Sprachkanal. Sie können maximal zwei weitere Sprachkanäle zu Ihrem Anschluss dazu buchen.
Sie können alle Sonderrufnummern anrufen, sofern Sie keine Sperre eingerichtet haben. Die Tarife für die einzelnen Sonderrufnummern können Sie in den Verbindungsentgelten entnehmen.
Sie haben die Möglichkeit eine Sperrklasse für bestimmte Vorwahlen über das Kundenportal einzurichten. Oder Sie beauftragen die Einrichtung einer Sperrklasse über uns (kostenpflichtig gemäß Preisliste). Einzelne Rufnummern können entweder direkt über den Router gesperrt werden oder Sie beauftragen uns (kostenpflichtig gemäß Preisliste).
Ja, Sie können zusätzliche Sprachkanäle hinzubuchen. Sie haben die Möglichkeit bis zu zwei Sprachkanäle zusätzlich zu buchen. Die Preise für zusätzliche Sprachkanäle können Sie der Preisliste in den Dokumenten entnehmen.
Sie können z. B. analoge Telefon- und Fax-Geräte sowie DECT-Telefone direkt an unsere Router anschließen. ISDN-Telefone sowie einige Telefonanlagen können nur über den Premiumrouter verwendet werden.
Sie können direkt bei der Bestellung auswählen, ob Sie einen Eintrag in gedruckte und elektronische Verzeichnisse wünschen. Der Eintrag beinhaltet Standardmäßig den Nachnamen des Anschlussinhabers und die Hauptrufnummer.
Wenn Sie bereits einen Auftrag eingereicht haben, einen Eintrag ändern möchten oder einen weiteren Telefonbucheintrag wünschen, dann senden Sie uns das ausgefüllte Änderungsformular zurück.
Einer der häufigsten Gründe von Störungen der Telefonie bei ausgehenden Gesprächen ist die Aktivierung der HD-Funktion in Ihrer FRITZ!Box. Da wir keine HD-Telefonie unterstützen, ist es zwingend erforderlich diese
- zu deaktivieren, wenn Sie DECT-Endgeräte nutzen. Gehen Sie hier bitte wie folgt vor:
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "DECT".
- Klicken Sie im Menü "DECT" auf "Schnurlostelefone".
- Klicken Sie bei dem jeweiligen Telefon auf die Schaltfläche (Bearbeiten).
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Merkmale des Telefoniegerätes".
- Wählen Sie im Abschnitt "HD-Telefonie" in der Ausklappliste die Option "HD deaktiviert" aus. Falls der Abschnitt nicht angezeigt wird, aktivieren Sie zunächst die Erweiterte Ansicht.
- Klicken Sie zum Speichern der Einstellungen auf "OK".
Ja, es entstehen zusätzliche Kosten, wenn Sie von dem Festnetzanschluss auf ein Handy anrufen oder eine Weiterleitung auf ein Handy einrichten. Diese Preise können Sie den Verbindungsentgelten in den Dokumenten entnehmen.
Hinweis: Sollten Sie viel vom Festnetz ins Mobilfunknetz telefonieren schauen Sie sich gern unsere Mobilfunk Zusatzoptionen an.
Ja, Sie haben die Möglichkeit unsere Mobilfunkflatrate kostenpflichtig zu buchen. Die Option hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat und ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende kündbar.
Sie schließen Ihr Telefon an Ihren Routern an. Sollten Sie eine Inhaus-Verkabelung nutzen, dann klären Sie dies bitte mit Ihrem Haustechniker ab.
Fernsehen
weser connect.TV ist das Fernsehen der Zukunft. Direkt über Ihren Internet-Anschluss können Sie störungsfrei Fernsehen und von vielen Vorteilen profitieren. Weitere Details können Sie der Produktübersicht entnehmen.
Im Lieferumfang enthalten ist:
- eine Set Top Box
- ein HDMI Kabel
- ein Stromkabel
- eine Fernbedienung
- eine Bedienungsanleitung
Die Set Top Box ist der sogenannte Receiver. Unsere Set Top Box wird Ihnen mit LAN-Anschluss (unsere Empfehlung) und WLAN-Funktion zur Verfügung gestellt. Inbegriffen ist auch eine optisch zur Set Top Box abgestimmte Fernbedienung mit Bluetooth-Funktion.
Sie können maximal drei Set Top Boxen pro Anschluss nutzen.
Für die 1. Set Top Box berechnen wir Ihnen einen Preis in Höhe von 14,90€/mtl. sowie einmalig 154,90 € für die Set Top Box.
Für die 1. Set Top Box berechnen wir Ihnen eine Aktivierungsgebühr von einmalig 29,90 €.
Für die weiteren Set Top Boxen berechnen wir Ihnen jeweils einmalig 154,90 € ohne weitere Aktivierungsgebühr.
Um die Set Top Box mit einem TV zu verbinden, sind ein HDMI-Anschluss sowie ein Stromanschluss notwendig. Die Set Top Box wird mit einem LAN Kabel an den Router oder die Netzwerkdose angeschlossen und mit einem HMDI Kabel mit dem Fernsehgerät verbunden.
Sollten Sie nur begrenzte Möglichkeiten haben, ein LAN Kabel zu verlegen, so können wir Ihnen die Verwendung eines Powerline-Adapter mit LAN-Funktionen empfehlen oder die direkte Verbindung per WLAN.
Eine Hilfestellung zur Einrichtung und alle weiteren Funktionen finden Sie in der Bedienungsanleitung.
Inklusive:
- 100 Stunden Speicherplatz
- Pause/Play-Funktion
- bis zu 7-Tage Replay
- mit bis zu drei Geräten gleichzeitig per App „TV-Fellow“ TV streamen
- Radio
- Mehr als 20 Apps & Mediatheken
Zusatzfunktionen:
- 100 Stunden Speicherplatz
- Senderpaket: HD Special
- Senderpaket: HD Special Plus
- Senderpaket: Fremdsprachenpakete
Alle Informationen zu den umfangreichen Funktionen finden Sie in unserer Bedienungsanleitung.
Ihnen stehen neben den öffentlich-rechtlichen eine Reihe von privaten Sendern in HD Qualität zur Verfügung. Insgesamt stellen wir Ihnen bis zu 50 Sender in HD Qualität zur Verfügung. Entnehmen Sie der Senderliste, welche Sender in HD Qualität zur Verfügung stehen.
Durch die Replay-Funktion haben Sie die Möglichkeit, verpasste Sendungen nachträglich anzusehen. In der Übersicht der IPTV-Senderliste können Sie leicht erkennen, welche Sender die Replay-Funktion unterstützen, da sie durch spezielle Symbole gekennzeichnet sind. Für die öffentlich-rechtlichen Sender steht Ihnen eine Direktverlinkung auf die Mediathek zur Verfügung, sofern der Sender den Content in der Mediathek zur Verfügung stellt.
Mit der Pause-Funktion können Sie jederzeit das Live-Programm bis zu 90 Minuten pausieren und so bequem zeitversetzt wiedergeben.
Die Aufnahmefunktion ermöglicht es Ihnen, Aufzeichnungen zu planen und dann anzuschauen, wenn Sie es möchten.
Mit Mobile Connect können Sie bequem mit der mobilen App „TV-Fellow“ Ihr Endgerät zur Fernbedienung machen.
Mobile Streaming ermöglicht Ihnen eine Live-Wiedergabe von Sendern auf mobilen Endgeräten mit der TV-Fellow App innerhalb eines Haushaltes.
Mit Mobile Streaming können bis zu drei mobile Endgeräte gleichzeitig parallel neben Ihren Set Top Boxen TV-Inhalte wiedergeben.
Die App „TV Fellow“ finden Sie im iOS Store für alle Apple Geräte sowie im Google-Play Store für Geräte mit Android Software.
Eine Bedienungsanleitung für die App „TV Fellow“ finden Sie hier.
Durchstöbern Sie das Online-Angebot von ARD, ZDF & Co.
Premium-Apps wie Netflix und weitere Streaming Anbieter stehen Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht zur Verfügung.
In der Videothek stehen Ihnen Filme, Serien und Dokumentationen zur Verfügung. Hier finden Sie unterschiedliche Genres auswählbar in SD/HD und wahlweise zum Leihen oder kaufen. Filme zum Leihen stehen Ihnen 48 Stunden zur Verfügung und können unbegrenzt wiedergegeben werden.
Nein, aus medien- und lizenzrechtlichen Gründen ist dies leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Gehen sie dazu einfach in den Bereich Abonnements und buchen oder kündigen Sie Ihre Zusatzfunktion bequem mit der Fernbedienung.
Ja, Sie können unser TV-Produkt auch nachträglich buchen und unabhängig vom Internet-Produkt kündigen.
Mit der Kündigung vom Internet-Produkt wird das TV-Produkt ebenfalls gekündigt und benötigt keine gesonderte Kündigung.
Rechnung
Sie können per Lastschriftverfahren oder per Überweisung/Rechnung zahlen.
Grundsätzlich stellen wir die monatliche Rechnung in unserem Kundenportal (sobald zugänglich) zur Verfügung. Sofern Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt haben, senden wir Ihnen eine Information per E-Mail, sobald eine neue Rechnung im Kundenportal zum Download zur Verfügung steht. Optional können Sie die Rechnung per Post erhalten.
Ja, Sie können eine Kontenübersicht schriftlich bei uns anfordern, diese ist kostenpflichtig. Die Kosten können Sie unserer Preisliste entnehmen.
Aktuell bestehen offene Forderungen, die trotz mehrmaligen Zahlungserinnerungen/Mahnungen nicht ausgeglichen wurden.
Für die Freischaltung des Anschlusses müssen alle offenen, fälligen Forderungen ausgeglichen werden. Darüber hinaus muss für die Freischaltung einmalig ein Betrag in Höhe von 49,- EUR entrichtet werden. Die genauen Angaben sind in den Mahnungen aufgeführt.
Sicherheitspaket
Unser Sicherheitspaket von G DATA Internet Security ist eines der Marktführer im Bereich der Schutzprogramme. Zur Auswahl stehen die folgenden Sicherheitspakete:
G DATA Internet Security (3) 2,90 Euro/mtl.
G DATA Internet Security (5) 3,90 Euro /mtl.
Ihre Vorteile mit G DATA Internet Security:
- Schützt die Privatsphäre, Passwörter, Dateien und Fotos
- Steigert die Sicherheit bei Zahlungsverkehr und Bankgeschäften im Internet
- Schützt Ihre Kinder und die Familie, sowohl online als auch auf Mobilgeräten
- Bei Bedarf nur mit einer Lizenz alle Geräte schützen
Der Unterschied liegt in der Anzahl max. Registrierungen der Geräte. Sie können sich entscheiden zwischen einer max. Anzahl von drei oder fünf Geräten.
Sie können je nach Bedarf mit nur einer Lizenz all Ihre Geräte schützen. Die G DATA Internet Security ist mit den Betriebssystemen Windows, macOS, Android und iOS kompatibel.
Falls noch nicht geschehen, laden Sie sich die Software auf Ihren Computer. Einen Link hierzu finden Sie in Ihrem persönlichen Kundenportal im Bereich: Ihr Vertrag > Zusatzleistungen. Klicken Sie dort auf Internet Security.
Wählen Sie den Link zum Herunterladen aus und Sie werden auf die GDATA-Website weitergeleitet.
Führen Sie das Installationsprogramm aus und folgen Sie den Anweisungen innerhalb des Programms. Nähere Informationen zur Installation und Aktivierung der Software finden Sie hier: https://www.gdata.de/help/de/consumer/FAQ/InstallationUndAktivierungProdukte/
Downloads für das Produkt sowie Handbücher finden Sie unter https://www.gdata.de/downloads.
Bei Fragen oder Problemen, die Ihre Produkt-Option Internet Security von G DATAbetreffen, wenden Sie sich bitte direkt an G DATA.
Eine Kontaktmöglichkeit bietet die Supporthotline unter: + 49 (0) 234 9762 910.
Fragen werden Ihnen auch gerne über das Support-Formular von G DATA beantwortet: http://www.gdata.de/support/kontaktdaten/kontaktformular.html
Neukunden: Das Sicherheitspaket können Sie ganz bequem über unseren Online-Bestellprozess gemeinsam mit Ihrem Internetvertrag beauftragen. Oder sie buchen es nachträglich über das Änderungsformular nach.
Bestandskunden: Füllen Sie hierzu das Änderungsformular aus und schicken Sie es bequem an unsere E-Mail-Adresse zurück oder wenden Sie sich mit der Beauftragung über das Kontaktformular an uns.
Wenn Sie die Sicherheitssoftware nun auf einem weiteren Gerät installieren, geben Sie einfach den Benutzernamen und das Passwort ein (nicht erneut den Lizenzschlüssel eingeben), welchen Sie in Ihrem Kundenportal finden.
Sollten Sie Ihre Zugangsdaten verlegt oder vergessen haben, so klicken Sie in der Anmeldung auf den Eintrag „Zugangsdaten verlegt?“ Es öffnet sich eine Webseite, auf der Sie Ihre Lizenznummer (Registriernummer) erneut eingeben können. Nach Eingabe werden Ihnen die Zugangsdaten an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
Nähere Informationen zur Verwaltung Ihrer Geräte erhalten Sie hier: https://www.gdata.de/support/faq/consumer/website-1
Das von Ihnen gebuchte Zusatzprodukt steht Ihnen ab dem Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme Ihres Glasfaseranschlusses zur Verfügung bzw. ab Lieferung der zahlungspflichtigen Dienste.
Vertragslaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt1 Monat und ist mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende kündbar.