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Wichtige Informationen

für Mieter, Vermieter und Eigentümer

Damit die Glasfaser in das Gebäude gelegt wird muss ein Auftrag bei weser connect eingereicht werden. Egal ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Im Normalfall ist es so, dass der Mieter einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, in diesem Fall weser connect, eingeht. Vorab sollte allerdings mit dem Eigentümer geklärt werden, ob dieser dem Verlegen des neuen Glasfaseranschlusses zustimmt. Dieser muss erlauben, dass das neue Kabel auf dem Grundstück verlegt werden darf. Sofern der Eigentümer zustimmt, kann der Mieter seinen Auftrag einreichen. Im Anschluss erhält der Mieter eine Grundstücksnutzungserklärung auf dem Postweg, die von dem Eigentümer ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. 

Ihre Vorteile als Mieter

im Überblick

Internet in Lichtgeschwindigkeit

Stabile Anbindung im Home-Office

Keine Leistungseinbußen

Keine doppelten Kosten 

Was ist, wenn ich als Mieter Glasfaser möchte, aber mein Vermieter dagegen ist?

Sollte der Vermieter gleichzeitig auch der Eigentümer sein und sich dagegen aussprechen, bleibt Ihnen nur noch die Option der Überzeugungsarbeit. Fakt ist, dass der Eigentümer auf Basis des Grundstücksnutzungsvertrages, dem Verlegen des neuen Kabels auf dem Grundstück zustimmen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, versuchen Sie nochmal mit ihm zu sprechen und ihm alle Vorteile zu zeigen.

Unterstützend haben wir einen Flyer erstellt, der Ihnen dabei helfen kann.

Download Vorteil-Flyer

Ihre Vorteile als Vermieter/Eigentümer

Darum lohnt sich weser connect

Wertsteigerung der Immobilie

Attraktiver zu vermieten

Zukunftssichere Technik

Einheitliche Versorgung

Was ist, wenn mein Mieter den Glasfaseranschluss nicht haben möchte?

Auch hierfür gibt es einen Lösungsansatz. Sollte der Mieter sich gegen den Vertrag und somit gegen den Glasfaseranschluss entscheiden, besteht als Eigentümer immer noch die Möglichkeit sich den Anschluss auf eigene Faust ins Haus zu holen. Dafür muss der Vertrag lediglich über den Eigentümer eingereicht werden. Sobald der Anschluss ins Haus gelegt wird, kann dieser technisch „stillgelegt“ werden. Er ist physisch also vorhanden, aber wird vom Mieter nicht genutzt. Somit wird trotzdem sichergestellt, dass langfristig auch auf Glasfaser umgestellt werden kann.

Wichtig: Die monatlichen Kosten müssen, trotz Stilllegung, natürlich trotzdem vom Eigentümer getragen werden.

1 Der Glasfaseranschluss ist nur i.V.m. einem Auftrag bei weser connect innerhalb der jeweiligen Vorvermarktung kostenlos.

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Ihr Internetanschluss

  • Bis zu 1.000 Mbit/s im Download
  • Bis zu 500 Mbit/s im Upload
  • Echte Flatrate ohne Volumen- oder Bandbreitenbeschränkung

Weitere Details

  • weser connect kümmert sich um die Kündigung des alten Anschlusses
  • Standardrouter kostengünstig zubuchbar

Zu den Angeboten

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Beratungshotline

Lassen Sie sich während der gesamten Vorvermarktung telefonisch beraten und reichen Sie gleichzeitig Ihren Auftrag ein. Dafür benötigen Sie lediglich eine gültige E-Mail Adresse und Ihren Ausweis.

  • Täglich von Montags - Freitags: 
    10:00 -19:00 Uhr
  • Telefonische Beratung unter: 
    0800 - 20 50 550
    (kostenlos aus dem dt. Festnetz)
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Ihr TV-Programm

weser connect bietet neben Telefonie- und Internetprodukten auch Fernsehen. Empfangen Sie Ihr TV-Programm ungestört über Ihren Glasfaseranschluss. 

Weitere Details

  • Für den Empfang des Fernsehsignals wird eine Set Top Box benötigt. Preise sind der aktuellen Preisliste im Downloadbereich zu entnehmen.

Zu den Angeboten

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Anmeldung weser connect Infomail

Hier erhalten Sie alle Informationen über den Verlauf in Bezug auf die Vermarktung, den Ausbau und vieles mehr.

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