Wichtige Informationen
für Mieter, Vermieter und Eigentümer
Damit die Glasfaser in das Gebäude gelegt wird muss ein Auftrag bei weser connect eingereicht werden. Egal ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Im Normalfall ist es so, dass der Mieter einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, in diesem Fall weser connect, eingeht. Vorab sollte allerdings mit dem Eigentümer geklärt werden, ob dieser dem Verlegen des neuen Glasfaseranschlusses zustimmt. Dieser muss erlauben, dass das neue Kabel auf dem Grundstück verlegt werden darf. Sofern der Eigentümer zustimmt, kann der Mieter seinen Auftrag einreichen. Im Anschluss erhält der Mieter eine Grundstücksnutzungserklärung auf dem Postweg, die von dem Eigentümer ausgefüllt und unterzeichnet werden muss.
Ihre Vorteile als Mieter
im Überblick
Ihre Vorteile als Vermieter/Eigentümer
Darum lohnt sich weser connect
1 Der Glasfaseranschluss ist nur i.V.m. einem Auftrag bei weser connect innerhalb der jeweiligen Vorvermarktung kostenlos.